Das Kalifat (Kalifatsstaat), die Verfassung, Artikel 180: Ein Urheberrecht auf das Verfassen von Lehrbüchern ist in allen Unterrichtsstufen untersagt. Niemand, sei er Autor oder nicht, besitzt Rechte am Druck und an der Verteilung, wenn das Buch einmal gedruckt und im Umlauf ist. Wenn er Ideen hat, die noch nicht gedruckt und verbreitet wurden, ist es ihm gestattet, eine Bezahlung für die Herausgabe dieser Ideen entgegenzunehmen, wie er auch eine Bezahlung für den Unterricht erhält.