Artikel 1: Grundlage des Staates, der Verfassung und der Gesetze
- Details
- Kategorie: Allgemeine Gesetze §1-15
Artikel 1: Das islamische Überzeugungsfundament (Aqida / ʿAqīda) ist die Grundlage des Staates. Es darf nichts in seiner Struktur, seinem Apparat, im Bereich der Rechenschaftsforderung oder in irgendeinem anderen Bereich, der mit dem Staat verbunden ist, zustande kommen, was nicht die islamische Aqida zur Grundlage hat. Sie ist zur gleichen Zeit Grundlage der Verfassung und der islamischen Gesetze (Scharia / al-Qawanin aš-Šariyya). Es darf nichts geben, das damit in Verbindung steht und nicht aus der islamischen Aqida hervorgeht.
Weiterlesen: Artikel 1: Grundlage des Staates, der Verfassung und der Gesetze